COVID-19: KBV gibt Hinweise zur Abrechnung

      Newsletterbeitrag     SARS-CoV-2; Ärztliche Vergütung

Bezüglich Leistungen, die aufgrund des Coronavirus abgerechnet werden können, herrscht bei dem einen oder anderen Arzt Verwirrung. Aus diesem Grund wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Schaubild und eine Übersicht zur Abrechnung erstellt.

Im Wesentlichen gibt es drei Szenarien:

  • Personen mit COVID-19-Symptomen
  • Personen, die von der Corona-Warn-App den Hinweis auf ein erhöhtes Risiko für eine Infizierung erhalten haben
  • Personen, die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) getestet werden, z. B. in Schulen und Pflegeheimen

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