Cannabis in Zukunft ohne Genehmigung

      Newsletterbeitrag     Korrekte Verord­nung; Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Bisher muss vor der ersten Verordnung von medizi­nischem Cannabis zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung eine Genehmi­gung der Kranken­kasse eingeholt werden. Fehlt diese, drohen Einzel­fall­prüf­anträge und Regresse/Nach­forderungen. Dies soll sich nun für viele Fach­arzt­gruppen ändern. Der Gemein­same Bundes­ausschuss (G-BA) hat festgelegt, bei welchen Qualifika­tionen der verord­nenden Person eine Genehmi­gung entfallen kann. Gelistet sind hier insgesamt 16 Facharzt- und Schwer­punkt­bezeich­nungen sowie 5 Zusatz­bezeichnungen, darunter Palliativ­medizin und spezielle Schmerz­therapie.1 

Nichts ändern wird sich aller­dings bei den Vorgaben, die grund­sätzlich erfüllt sein müssen, damit eine Verord­nung von Cannabis zulasten der GKV möglich ist. So dürfen zum Beispiel keine anderen Leistungen zur Verfügung stehen, die den Krankheits­verlauf oder die schwer­wiegenden Symptome positiv beeinflussen. Ob diese Voraus­setzungen bei einer Patientin oder einem Patienten gegeben sind, kann im Einzel­fall von der Kranken­kasse anders bewertet werden als von den behan­delnden Personen. Um Regressen vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, auch in Zukunft eine Verord­nung vorab von der Kranken­kasse genehmigen zu lassen.1

Die KV Baden-Württemberg weist aktuell noch einmal darauf hin, dass sich erteilte Genehmi­gun­gen bei Cannabis­verord­nun­gen ausdrück­lich nicht auf die Wirt­schaft­lich­keit der Verordnung beziehen und nicht von der Pflicht zur wirt­schaft­lichen Produkt­auswahl, Dosierung, Menge und Dar­reichungs­form ent­binden. Die Gefahr einer dies­bezüg­lichen Einzel­fall­prüfung besteht der KV zufolge auch bei erteilter Genehmi­gung.2

Achtung: Der Beschluss des G-BA ist noch nicht in Kraft, bis dahin ist eine Genehmi­gung vor der Erst­ver­ord­nung erforderlich.

Tipp: Auf der Übersichts­seite „Medizinisches Cannabis“ auf dem DeutschenArztPortal finden Sie die wichtigsten Informa­tionen und nützliche Links zum Thema für Sie zusammen­gefasst. Auch die Praxishilfe „Cannabis“ können Sie hier kostenfrei herunter­laden.

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Quellen:

1 Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.07.2024 „Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen“

2 KVBW, Verordnungsforum 70, Juli 2024 („Regelungen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis“)