Cannabis in Zukunft ohne Genehmigung
Bisher muss vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Fehlt diese, drohen Einzelfallprüfanträge und Regresse/Nachforderungen. Dies soll sich nun für viele Facharztgruppen ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, bei welchen Qualifikationen der verordnenden Person eine Genehmigung entfallen kann. Gelistet sind hier insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie 5 Zusatzbezeichnungen, darunter Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie.1
Nichts ändern wird sich allerdings bei den Vorgaben, die grundsätzlich erfüllt sein müssen, damit eine Verordnung von Cannabis zulasten der GKV möglich ist. So dürfen zum Beispiel keine anderen Leistungen zur Verfügung stehen, die den Krankheitsverlauf oder die schwerwiegenden Symptome positiv beeinflussen. Ob diese Voraussetzungen bei einer Patientin oder einem Patienten gegeben sind, kann im Einzelfall von der Krankenkasse anders bewertet werden als von den behandelnden Personen. Um Regressen vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, auch in Zukunft eine Verordnung vorab von der Krankenkasse genehmigen zu lassen.1
Die KV Baden-Württemberg weist aktuell noch einmal darauf hin, dass sich erteilte Genehmigungen bei Cannabisverordnungen ausdrücklich nicht auf die Wirtschaftlichkeit der Verordnung beziehen und nicht von der Pflicht zur wirtschaftlichen Produktauswahl, Dosierung, Menge und Darreichungsform entbinden. Die Gefahr einer diesbezüglichen Einzelfallprüfung besteht der KV zufolge auch bei erteilter Genehmigung.2
Achtung: Der Beschluss des G-BA ist noch nicht in Kraft, bis dahin ist eine Genehmigung vor der Erstverordnung erforderlich.
Tipp: Auf der Übersichtsseite „Medizinisches Cannabis“ auf dem DeutschenArztPortal finden Sie die wichtigsten Informationen und nützliche Links zum Thema für Sie zusammengefasst. Auch die Praxishilfe „Cannabis“ können Sie hier kostenfrei herunterladen.
Quellen:
1 Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.07.2024 „Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen“
2 KVBW, Verordnungsforum 70, Juli 2024 („Regelungen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis“)