Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für ein Ende der Homöopathie als Satzungsleistung
In einer Dokumentation der ARD zur Homöopathie sagte der KBV-Vorsitzende Gassen, dass die Homöopathie grundsätzlich nicht zulasten der GKV erstattungsfähig sein könne. Dies umfasse sowohl Verordnungen als auch ärztliche Leistungen, die mit der Homöopathie zusammenhängen. Gassen erklärte dies mit mangelnder Evidenz: Solange ihr Nutzen nicht in wissenschaftlichen Verfahren erbracht werden könne, dürfe die Leistung nicht erstattet werden.
Heidrun Gitter, BÄK-Vizepräsidentin, sprach sich für die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus. Lediglich diese Zusatzbezeichnung erlaube es, die homöopathische Leistungen abzurechnen.