Bericht von der Handelsblatt Jahrestagung Pharma 2020: Einführung des Arztinformationssystems (AIS)

      Newsletterbeitrag     Arzt­software; Frühe Nutzen­be­wer­tung

Das Arztinformationssystem (AIS) soll Ärzte ab Juli 2020 über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung (AMNOG-Prozess) eines Arzneimittels informieren. Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde bereits der Anforderungskatalog für die Verordnungssoftware angepasst. Ziel ist, die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung beim Arzt bekannter zu machen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), von dem die Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung stammen, muss hierfür maschinenlesbare Versionen der Dokumente zur Verfügung stellen. Die Industrie zeigte sich besorgt darüber, dass es sich dabei um eine Beeinflussung des Arztes während des Verordnungsprozesses handeln könnte.

Wie werden die Informationen dargestellt?

In der Arztsoftware soll der Arzt ab Juli 2020 zunächst durch ein Symbol darauf hingewiesen werden, ob für das Arzneimittel ein entsprechender Beschluss vorliegt. Sofern in der Verordnungssoftware ein ICD-10-GM-Kode für den Patienten besteht, werden zunächst nur jene Beschlüsse angezeigt, die dem hinterlegten ICD-10-GM-Kode entsprechen. Beispielsweise muss für jede Patientengruppe angezeigt werden, ob und in welchem Ausmaß der jeweilige Wirkstoff einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist. Die Studienergebnisse, auf deren Grundlage der Beschluss gefasst wurde, werden in den Kategorien Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und unerwünschte Ereignisse grafisch dargestellt.

Nur bei Aufruf eines Arzneimittels, für das ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach dem 30. Juni 2020 gefasst wird, werden die relevanten Beschlussinhalte einmalig aktiv angezeigt. Bei den übrigen Beschlüssen müsste der Arzt aktiv werden und sich die Ergebnisse durch Anklicken des entsprechenden Symbols anzeigen lassen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass sich die grafische Darstellung zwischen den Softwaresystemen voneinander unterscheiden kann. Wie dies konkret in den einzelnen Systemen dargestellt wird, steht bisher noch nicht fest. Eine Vertreterin der KBV betonte, dass vor der Einführung des AIS die wichtigsten Informationen bereitstehen würden.

Einen weiteren Bericht von der Handelsblatt Jahrestagung Pharma 2020 finden Sie im folgenden Newsletter. Unter anderem wurde über die Verordnung von Apps berichtet.