Off-Label-Einsatz: BCG-Präparate und Corona
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) warnt vor dem Off-Label-Einsatz von BCG-Präparaten und weist darauf hin, dass die in Apotheken erhältlichen Präparate nicht zur Behandlung und Vorbeugung von COVID-19 zugelassen sind.1 Hintergrund sind Hypothesen, auf deren Grundlage ein möglicher Schutz vor einer schweren COVID-10-Erkrankung vermutet wird. Derzeit liegen allerdings keine Studien vor, die dies bestätigen.
Die in Deutschland im Handel befindlichen Präparate sind zur Behandlung von nichtinvasiven urothelialen Harnblasenkarzinomen zugelassen.2,* Sie enthalten im Vergleich zu Impfstoffen eine deutlich höhere Konzentration an immunstimulierenden Substanzen.1
Zudem gefährdet der Einsatz von BCG-Präparaten im Off-Label-Use laut PEI die Versorgung von Patienten mit einem Harnblasenkarzinom. In dieser Indikation würden die BCG-Produkte, die teilweise bereits von einem Lieferengpass betroffen seien, dringend benötigt, daher seien Ärzte und Apotheker aufgefordert, die Indikationsstellung kritisch zu überprüfen, so das Institut.1
* Details zum zugelassenen Anwendungsgebiet sind den Fachinformationen zu entnehmen.
Quellen:
1 Paul-Ehrlich-Institut, Warnung vor dem Off-Label-Einsatz von BCG-Präparaten vom 26.05.2020
2 Fachinformation BCG-medac, Stand Dezember 2019