Aufschub bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ursprünglich sollte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Januar 2021 für alle Praxen zur Pflicht werden. Dieser Termin wurde nun auf Oktober 2021 verschoben. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Erst dann müssen Praxen die AU-Daten elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Für Patienten entfällt damit das Versenden des Durchschlages an die Krankenkasse. Zukünftig sollen die Kassen dann den Arbeitgebern die AU-Daten elektronisch zur Verfügung stellen. Auch hier wurde der Termin für den Start verschoben, von Januar auf Juli 2022.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachrichten vom 03.12.2020 „eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend“ und Praxisnachrichten vom 30.07.2020 „BMG gibt grünes Licht für Übergangsregelungen zur eAU“