AU-Bescheinigungen und Rezepte bis Juni 2022 weiterhin in Papierform möglich
Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde geregelt, dass bis zum 30. Juni 2022 Krankschreibungen und Rezepte weiterhin auf Papier ausgestellt werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass es keine Probleme beim Praxisbetrieb zu Beginn des nächsten Jahres geben wird. Die KBV ist der Ansicht, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen.