Arzneimitteltherapie während des Ramadans

      Newsletterbeitrag

Für fast fünf Millionen Muslime in Deutschland hat der islamische Fastenmonat Ramadan (6. Mai bis 5. Juni) begonnen.

Zwischen Sonnenauf- und -untergang sind Nahrung, Flüssigkeiten und auch Arzneimittel verboten. Von der Fastenpflicht ausgenommen sind Kinder, Schwangere, Stillende und Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sich ihr Gesundheitszustand durch das Fasten nicht bessert. Ist eine Unterbrechung oder zeitliche Verschiebung der Arzneimitteleinnahme nicht möglich, sollten Kranke deshalb nicht fasten. 

Abweichende Arzneimitteltherapie während Ramadan

Um die Arzneimitteltherapie während des Fastenmonats fortführen zu können, sollten Patienten von Arzt und Apotheker über die Möglichkeiten der Arzneimittelanwendung informiert werden, um Medikationsfehler sowie daraus resultierende Komplikationen zu vermeiden.

Dosisanpassungen oder geänderte Einnahmezeitpunkte bzw. Dosierungsintervalle sollten auf die individuellen Essgewohnheiten sowie Pharmakokinetik und Bioverfügbarkeit des jeweiligen Arzneimittels angepasst werden. Bei einigen Arzneimitteln sollte dies jedoch gar nicht oder sehr sorgfältig und stets nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen. Das sind beispielsweise Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite, wie gewisse Antiepileptika, Immunsuppressiva, Antiarrythmika, einige Antibiotika und Herzgloside.

Besonders kritisch ist die Diabetestherapie während des Ramadans. Damit Symptome einer Hypo- oder Hyperglykämie rechtzeitig bemerkt werden, sollten Diabetiker ihren Blutzucker engmaschiger kontrollieren und für den Notfall Traubenzucker dabei haben, der dann erlaubt ist, wenn die Gesundheit in Gefahr ist.

Sind alle Arzneimittel verboten?

Grundsätzlich darf nichts zu sich genommen werden, d. h., streng genommen sind alle Arzneimittel während des Fastens verboten. Allerdings sind bei nicht allzu strenger Auslegung Dosiersprays oder Pulverinhalate sowie Augentropfen, Salben und Cremes zulässig, sodass diese i. d. R. weiter angewendet werden können. Dagegen verstoßen Nasensprays und -tropfen sowie Zäpfchen – wie alle einzunehmenden Medikamente – gegen die Fastenregeln.

In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen!