Arzneimittelsicherheit: Melden von Nebenwirkungen ist wichtig
In einer gemeinsamen Kampagne rufen Arzneimittelbehörden weltweit dazu auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Die Kampagne findet bereits zum vierten Mal statt und wird von der Weltgesundheitsorganisation, der Europäischen Kommission und der Europäischen Arzneimittel-Agentur unterstützt.1
In diesem Jahr liegt der Fokus der Kampagne auf der Behandlung mit mehreren verschiedenen Arzneimitteln (Polypharmazie) und den dadurch möglicherweise hervorgerufenen unerwünschten Reaktionen. Sowohl Patienten als auch ihre Angehörigen und medizinisches Fachpersonal sollen für das Thema sensibilisiert werden.1 Durch die Meldung von Nebenwirkungen und Verdachtsfällen wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Arzneimittel geleistet, denn es können dadurch unter Alltagsbedingungen Informationen zu möglichen Risiken des Arzneimittels gesammelt und ausgewertet werden.
Patienten und ihre Angehörigen, aber auch Ärzte können Nebenwirkungen über das Meldeportal des BfArM und des PEI unter www.nebenwirkungen.pei.de an die Behörden melden. Ärzte sind entsprechend der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Arztinnen und Ärzte sowie den entsprechenden Berufsordnungen der Landesärztekammern verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Die AkdÄ stellt neben dem erforderlichen Berichtsbogen auch einen Leitfaden zur Meldung von Nebenwirkungen für Ärzte zur Verfügung.2, 3
Quellen:
1 Pressemitteilung des BfArM vom 26.11.2019 „Wechselwirkungen von verschiedenen Arzneimitteln erkennen – Melden von Nebenwirkungen ist wichtig für die Arzneimittelsicherheit“
2 https://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/, zuletzt aufgerufen am 02.12.2019
3 Leitfaden der AkdÄ zum Melden von Nebenwirkungen, 1. Auflage, März 2019