Apotheken bemängeln fehlende Medikationspläne bei Dj-Vermerken
Seit Ende 2020 muss auf Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Dosierangabe erfolgen – korrekt angegeben wird diese aus Apothekensicht jedoch noch zu selten. Das Problem: Zu oft werde das Kürzel »Dj« auf einem Rezept vermerkt, obwohl ein entsprechender Medikationsplan fehle, wie eine aktuelle Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) ergab. Das Fazit der Befragung: Eine konkrete Dosierungsangabe könne die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern, die Angabe »Dj« eher nicht.
Prinzipiell existieren zwei Möglichkeiten, die Dosierangabe auf einem Rezept zu vermerken: entweder über die konkrete Dosierungsangabe für das jeweilige Arzneimittel, beispielsweise »1–0–1«, oder über das Kürzel »Dj«. Letzteres soll nur dann vermerkt werden, wenn der Patientin oder dem Patienten eine schriftliche Dosieranweisung (Medikationsplan) ausgehändigt wurde. Fehlt dieser, müssen Apothekerinnen und Apotheker intensiv zur Medikation beraten, um die AMTS nicht zu gefährden.
Weitere Informationen zu Dosierungsangaben auf dem Rezept liefert unsere Praxishilfe „Dosierung auf dem Rezept“.
Quelle: https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/dosierungsangabe-auf-rezept-kann-die-arzneimitteltherapiesicherheit-verbessern/ (zuletzt abgerufen 30.04.2024)