AOK: Coronaimpfungen mit Versichertendaten verbinden
Der AOK-Bundesvorband hat den Vorschlag gemacht, die Daten über Coronaimpfungen mit denen der Krankenversicherten zu verbinden. Es wird darauf verwiesen, dass es bei anderen Schutzimpfungen ebenfalls gängig sei, die Impfdaten mit den Routinedaten der Krankenkassen zu verknüpfen. Dafür sei kein separates Register notwendig. Die Datenschutzgrundverordnung würde die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten ohne konkreten gesetzlichen Auftrag verbieten. Die Verarbeitung sei aber durchaus gerechtfertigt, da es sich hierbei um ein öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit handle. Der Gesetzgeber müsste aber die Impfverordnung entsprechend ändern, damit die Verarbeitung möglich sei.