Änderung der Anlage I – OTC-Übersicht
„Glukokortikoide, topisch nasal“ für Erwachsene zulasten der GKV verordnungsfähig.
Für Erwachsene sind OTC-Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausnahmsweise verordnungsfähig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Um welche Arzneimittel es sich dabei handelt, ist in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Übersicht“ gelistet.
Für die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von nasalen Glukokortikoiden gilt laut einem Beschluss des G-BA folgende Ausnahme:
„Glukokortikoide, topisch nasal nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik.“