Ab November muss die Dosierung auf das Rezept

      Newsletterbeitrag     Korrekte Verord­nung; Arzt­software

Ab 1. November muss gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Dosierung angegeben oder vermerkt sein, dass dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben wurde.

Der Aufdruck erfolgt softwareunterstützt, deshalb wurde der Anforderungskatalog bereits seit dem 1. Oktober um die entsprechende Funktion ergänzt. Auf dem Rezept erscheint die Dosierung dann beispielsweise in spitzen Klammern am Ende der Verordnungszeile.

Wenn ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt das Kürzel <<Dj>> ebenfalls in spitzen Klammern am Ende der Zeile.

Statt des Kürzels >>Dj<< bleibt bei Betäubungsmitteln die bislang übliche Angabe >>gemäß schriftlicher Anweisung<< bestehen.