Ab November 2020: Dosierung muss aufs Rezept

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Am 31.10.19 wurde die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die für Ärzte relevanteste Änderung wird jedoch erst in einem Jahr wirksam: Ärzte müssen bei der Verordnung von Humanarzneimitteln ab dem 1. November 2020 die Dosierung auf dem Rezept vermerken. Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung des Arztes vorliegt.