Ab 1. August: Vergütung für Corona-Bürgertests nur noch bei Anschluss an die Corona-Warn-App

      Newsletterbeitrag     Ärztliche Vergütung; SARS-CoV-2

Ab August 2021 gibt es für Ärzte und andere Teststellen nur noch dann eine Vergütung für die Durchführung von Corona-Schnelltests, wenn das Ergebnis und das dazugehörige Testzertifikat über die Corona-Warn-App bereitgestellt werden kann. Um dies zu verwirklichen und damit weiterhin 8 Euro plus Sachkosten abrechnen zu können, sollten sich Praxen an das Schnelltestportal der App anschließen. Dafür sind eine Registrierung und der Abschluss eines Nutzungsvertrags notwendig. Anschließend erhält die Arztpraxis einen Account. Damit das Portal rechtzeitig zum 1. August genutzt werden kann, sollten sich Praxen laut Bundesgesundheitsministerium bis zum 14. Juli registrieren. Die Vorgabe zur Übermittlung an die Corona-Warn-App gilt nur für Bürgertestungen nach § 4a der Testverordnung.

» Erklär-Video zum Schnelltestportal der Corona-Warn-App

» Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung