Lösung Fall des Monats Januar: Verordnung von Cannabis
Seit März 2017 haben Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Verordnung von Cannabis ist richtig?
- Nur Fachärztinnen und -ärzte mit entsprechender Weiterbildung dürfen Cannabis verordnen.
(falsche Antwort) - Grundsätzlich ist bei Cannabis-Verordnungen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
(richtige Antwort) - Sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgeverordnung muss die Patientin bzw. der Patient die Genehmigung der Krankenkasse einholen.
(falsche Antwort)
Erklärung
Seit März 2017 darf jede Hausärztin und jeder Hausarzt und auch alle Fachärztinnen und -ärzte Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen.
Vor der erstmaligen Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient die Genehmigung der eigenen Krankenkasse einholen. Bei Folgeverordnungen, einem Arztwechsel, Dosisanpassungen oder einem Wechsel von Blüten zu anderen getrockneten Blüten oder von Cannabisextrakten zu anderen Extrakten in standardisierter Form ist keine erneute Genehmigung erforderlich.
Auf der Praxishilfe „Verordnung von Cannabis“ des DeutschenArztPortals erfahren Sie, was bei der Verordnung von Cannabis und der Genehmigung der Krankenkasse zu beachten ist.