Lösung Fall des Monats Dezember: Verordnung einer Rezeptur
Rezepturarzneimittel spielen eine wichtige Rolle in der Patientenversorgung, denn sie können patientenindividuell hergestellt werden und somit Behandlungslücken schließen, wenn kein geeignetes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht.
Die Lösung zur Frage
Welche Aussage zur Verordnung einer Rezeptur trifft nicht zu?
- Zur korrekten Ausstellung einer Rezepturverordnung gehört u. a. eine Gebrauchsanweisung.
(falsche Antwort) - Die Apotheke muss vor der Herstellung einer Rezeptur deren Plausibilität prüfen.
(falsche Antwort) - Alle standardisierten Rezepturen nach NRF sind zulasten der GKV verordnungsfähig.
(richtige Antwort)
Erklärung
Erforderliche Angaben bei Verordnung einer Rezeptur (Auszug § 2 Abs. 1 AMVV) sind folgende:
- Zusammensetzung nach Art und Menge oder Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen
- Darreichungsform, sofern sie nicht bereits durch die Zusammensetzung eindeutig ist
- Abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels
- Gebrauchsanweisung (wird in der Apotheke auf das Rezepturetikett übertragen)
Vor der Herstellung einer Rezeptur muss die Apotheke deren Plausibilität prüfen (§ 7 Abs. 1b ApBetrO). Die Plausibilitätsprüfung beinhaltet u. a. die Überprüfung von Dosierung, Applikationsart sowie Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe und deren gleichbleibende Qualität während des Haltbarkeitszeitraums des Rezepturarzneimittels.
Vorteile bei der Verordnung einer standardisierten Rezeptur (z. B. NRF-Rezeptur) sind folgende:
- Aufweisen von Qualität und Unbedenklichkeit der Rezepturen
- Zeitersparnis bei der Verordnung
- Weniger Rückfragen aus der Apotheke
- Erleichterung der Herstellung und Dokumentation in der Apotheke
- Qualitativ hochwertige Therapie
Achtung: Nicht alle standardisierten Rezepturen nach NRF sind zulasten der GKV verordnungsfähig!