Lösung Fall des Monats August: Das E-Rezept

      Fall des Monats

Die Lösung zur Frage

Welche Aussage zum E-Rezept trifft zu?

  • Neben der Einlösung per Papier­aus­druck ist dies nun die zweite Möglichkeit für Versicherte, ein E-Rezept einzu­lösen.
    (falsche Antwort)
  • Um ein E-Rezept mit der eGK einzu­lösen, müssen die Versicherten nur ihre Karte in ein Terminal stecken und einen PIN eingeben.
    (falsche Antwort)
  • Das E-Rezept selbst ist nicht auf der eGK gespeichert, die Karte dient nur als „Schlüssel“ zum E-Rezept-Fach­dienst, auf dem die Rezepte gespeichert werden.
    (richtige Antwort)

Erklärung

Seit dem 1. Juli können Patienten ihre E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheits­karte einlösen. Neben App und Papier­aus­druck ist dies nun die dritte Option für Versicherte, ein E-Rezept einzulösen.

Das Einlösen funktioniert durch einfaches Stecken der eGK in das Karten­lese­gerät in der Apotheke – für die Nutzung ist kein PIN notwendig. Die Gesundheits­karte dient hierbei nur als „Schlüssel“ zum E-Rezept-Fach­dienst, auf dem die Rezepte gespeichert werden.

Tipp: Die Praxis­hilfe „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“ des DeutschenArzt­Portals gibt allgemeine Informationen zum E-Rezept und den benötigten Voraus­setzungen. Zudem erfahren Sie, wie die Verordnung eines Arznei­mittels per E-Rezept in der Praxis abläuft.

» Zur Praxishilfe „Das elektronische Rezept (E-Rezept)“