Zwei Arzneimittelpackungen ohne N-Kennzeichen nicht auf einem Rezept?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Warum können zwei Packungen Tadalafil 20 mg FTA 112 Stück lt. Apotheke nicht zusammen auf einem Rezept verordnet werden?

 

Antwort:

Der Grund für den Wunsch der Apotheke, zwei Tadalafil-Packungen à 112 Stück auf zwei Rezeptformularen zu verordnen, sind die gemäß Packungsgrößen­verordnung geltenden Normbereiche für dieses Präparat.

Folgende Normbereiche gelten für Tadalafil-Filmtabletten lt. Packungsgrößenverordnung:

Arzneimittel zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie, abgeteilte Darreichungsform [Stück]:

Da die 112er-Packung zwischen zwei definierten Normbereichen liegt, trägt diese kein N-Kennzeichen; sie übersteigt den N3-Bereich nicht und ist somit zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig (§ 31 Abs. 4 SGB V). Das Rezept über 2 x 112 Stück stellt eine sogenannte Stückzahlverordnung dar und die Belieferung muss deshalb gemäß § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 2 SGB V) erfolgen.

§ 6 Abs. 3 Rahmenvertrag:
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“

Die abgegebene Menge darf die größte definierte Messzahl N3 nicht übersteigen. Um eine Retaxation durch die GKV zu vermeiden, wird die Apotheke nur eine Packung à 112 Stück liefern.

Hinweis

Auch mit Angabe der PZN auf dem Rezept ist nicht sicher, ob eine Retaxation ausgeschlossen werden kann.