Zusätzliche Angaben zum Vertretungsarzt auf dem Rezept

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Welche zusätzlichen Angaben zum verschreibenden Arzt müssen Rezepte im Vertretungsfall enthalten?

 

Antwort:

Eine Verschreibung muss u. a. Name, Vorname und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes sowie die Anschrift der Praxis einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und die Unterschrift enthalten. Im Vertretungsfall muss auf die Verschreibung der Vermerk „In Vertretung“ bzw. „i. V.“ aufgebracht werden. Dabei sind der Name des verschreibenden Arztes zusätzlich zum Praxisstempel – z. B. handschriftlich in Druckbuchstaben  – und die leserliche Unterschrift aufzubringen.

Hinweis:

Vertretungsärzte können sich innerhalb von zwölf Monaten bis zu drei Monate vertreten lassen, z. B. aufgrund von Urlaub, Krankheit, ärztlicher Fortbildung oder der Teilnahme an Wehrübungen. Grundsätzlich darf sich ein Arzt nur von einem Kollegen desselben Fachgebietes vertreten lassen. In einer Gemeinschaftspraxis können sich Ärzte, die die gleiche fachliche Qualifikation besitzen und dem gleichen Versorgungsbereich (hausärztlich/fachärztlich) angehören, gegenseitig vertreten. Das gilt auch für angestellte Ärzte.