Wirtschaftlichkeit von Rabattverträgen
Frage:
Stimmt es, dass die Verordnung von Arzneimitteln mit Rabattvertrag immer als wirtschaftlich anzusehen sind?
Antwort:
Rabattverträge führen zu einer Kostenersparnis für die gesetzlichen Krankenversicherungen und können damit zu einer wirtschaftlichen Verordnung beitragen. In vielen KV-Regionen wird die Verordnung von rabattierten Präparaten daher auch gefördert.
Trotzdem gilt auch für Verordnungen von rabattierten Arzneimitteln das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Es kann daher auch bei der Verordnung eines rabattierten Präparates z. B. zu einer Einzelfallprüfung oder statistischen Prüfung kommen.