Wirkstoffverordnungen stets zu bevorzugen?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist eine Wirkstoffverordnung stets zu bevorzugen, zum Beispiel um Rückfragen aus der Apotheke zu verhindern?

 

Antwort:

In manchen Fällen sollte keine Wirkstoffverordnung vorgenommen werden. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Verordnung eines Wirkstoffes der Substitutionsausschlussliste (Anlage VII Arzneimittel-Richtlinie, Teil B)

  • Verordnung eines Wirkstoffes, den es sowohl in verschreibungspflichtiger als auch verschreibungsfreier Variante gibt (wie Ibuprofen 400 mg)

  • Verordnung eines Biologikums

  • Verordnung eines Arzneimittels im genehmigten Off-Label-Use nach Anlage VI Arzneimittel-Richtlinie (in diesem Fall: Verordnung eines Herstellers, der dem Off-Label-Use zugestimmt hat (mit Aut-idem-Kreuz))

  • Verordnung eines Wirkstoffes, der in verschiedenen Original-Arzneimitteln unterschiedliche Indikationen hat (ohne gemeinsames Indikationsgebiet)

  • Verordnung eines Wirkstoffes, den es sowohl als Arzneimittel als auch als Medizinprodukt gibt (wie Macrogol)