Wie viele Verbandstoffe sind auf Entlassrezept erlaubt?
Frage:
Bei Arzneimitteln darf im Entlassmanagement die kleinste Packung verordnet werden, aber welche Menge an Verbandmitteln ist auf einem Entlassrezept zulässig?
Antwort:
Der zum 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Rahmenvertrag zum Entlassmanagament soll eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung des Patienten nach Abschluss der Krankenhausbehandlung sichern. Somit kann der Krankenhausarzt mit abgeschlossener Facharztweiterbildung als Anschlussversorgung nun Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel verordnen.
Mit Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagaments kann die Versorgung des Patienten für bis zu sieben Tage sichergestellt werden. Die Rezepte sind dabei drei Tage gültig.
Da der Bedarf für Verbandmittel individuell ist, sich z. B. nach der Häufigkeit eines notwendigen Verbandwechsels richtet, kann die Menge nicht genau definiert werden. Eventuell ist ein Vermerk des verordnenden Arztes wie „Bedarf für 7 Tage“ auf dem Entlassrezept hilfreich, um die reibungslose Versorgung in der Apotheke zu gewährleisten.
Hinweis: Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements müssen auf einem Muster-16-Rezept mit der Kennzeichnung „Entlassmanagement“ erfolgen. Alle diese Rezepte sind erkennbar an der letzten Ziffer „4“ im Statusfeld. Außerdem wird bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Verzeichnisses der Krankenhausarztnummern übergangsweise eine Pseudoarztnummer verwendet, die sich folgendermaßen zusammensetzt: 444444 + zweistelliger Fachgruppencode, den die Klinik vergibt und es ist die verordnungsspezifische Betriebsstättennummer (BSNR) der Klinik anzugeben.