Wie lange sind Hilfsmittel-Rezepte gültig?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

In welchem Zeitraum muss ein Hilfsmittel-Rezept beliefert werden?

 

Antwort:

Fristen für die Belieferung von Hilfsmittel-Rezepten sind den Lieferverträgen der einzelnen Krankenkassen zu entnehmen.
Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA (HM-RL) muss die Hilfsmittelversorgung 28 Tage nach Verordnung aufgenommen werden.

§ 8 Abs. 2 HM-RL:
„Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.“

Um die Versorgung des Patienten mit dem verordneten Hilfsmittel möglichst schnell zu gewährleisten, sollte das Rezept unmittelbar nach Ausstellung beim Leistungserbringer, z. B. der Apotheke, vorgelegt werden. Sind vor der Belieferung von Hilfsmittel-Rezepten Genehmigungen durch die Krankenkasse erforderlich, können diese schnell beantragt und somit die vertraglich festgelegte Frist eingehalten werden.

Hinweis:
Informationen zur Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA sowie dem Hilfsmittel-Verzeichnis finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.