Welches Nyda-Produkt wird erstattet?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Kann man das Läusemittel „Nyda plus Nissenkamm“ für ein Kind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen?

 

Antwort:

Beim gewünschten Präparat „Nyda plus Nissenkamm“ handelt es sich um ein Medizinprodukt, das nicht zulasten der GKV erstattungsfähig ist, auch nicht für Kinder.

Medizinprodukte sind zulasten der GKV nur verordnungsfähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ genannt sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.

Die stets aktuelle Liste der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gemäß Anlage V der AM-RL stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung.

Als verordnungsfähiges Produkt ist lediglich Nyda-Pumplösung in der Anlage V genannt. Dieses Medizinprodukt darf demnach zulasten der GKV für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre verordnet werden.

Hinweis

Beachten Sie die entsprechende Kennzeichnung der Medizinprodukte in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank, die in Anlage V der AM-RL gelistet sind (s. Abb.).