Was ist eine bundesweite Praxisbesonderheit?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ein Kollege hat mir davon erzählt, dass es so etwas wie Praxisbesonderheiten gibt, die in ganz Deutschland gelten? Worum handelt es sich dabei?
 

Antwort:

Bei bundesweiten Praxisbesonderheiten (gemäß § 130b SGB V) handelt es sich um Praxisbesonderheiten, die auf Bundesebene im Rahmen der Erstattungspreis-Verhandlungen nach der Nutzenbewertung geschlossen werden. Diese gelten für alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Allerdings ist die Anerkennung als bundesweite Praxisbesonderheit meist an eine definierte Patientengruppe geknüpft und muss nicht zwangsläufig alle Patienten einschließen, für die das Arzneimittel eine Zulassung besitzt. Derzeit (Stand: Juni 2019) sind 34 Wirkstoffe als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt.

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