Was ist eigentlich eine bundesweite Praxisbesonderheit?
Frage:
Mir wurde erzählt, dass für ein Präparat in der Dermatologie eine Praxisbesonderheit besteht. Und das bundesweit. Bedeutet das, dass diese Praxisbesonderheit nichts mit meiner Praxis bzw. mit meinem Patientenklientel zu tun hat? Ist die Verordnung dann regresssicher?
Antwort:
Kostenintensive innovative Therapien können das Einhalten von Verordnungsvorgaben erschweren. Deshalb werden Praxisbesonderheiten bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Eine bundesweite Praxisbesonderheit kann zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbart werden. Diese sieht vor, dass Verordnungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu beurteilen sind.
Die mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten bundesweiten Praxisbesonderheiten gelten gleichermaßen für alle Kassenärzte in allen Regionen Deutschlands. Bundesweite Praxisbesonderheiten werden vereinbart, damit Ärzte vermehrt innovative Therapien einsetzen. Sie geben dem Arzt mehr Sicherheit bei der Verordnung: In den statistischen Prüfungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln finden sie in allen KV-Bezirken (Ausnahme: Zielquotenprüfung) Berücksichtigung und führen u. a. zu einer kompletten Budgetentlastung. Eine längerfristige bzw. mehrjährige ausführliche Dokumentation der Therapieentscheidung sollte sichergestellt werden.