Versorgungszeitraum bei Teststreifenverordnung?
Frage
Muss auf die Verordnung von Blutzuckerteststreifen ein Versorgungszeitraum angegeben werden?
Antwort
Blutzuckerteststreifen sind leistungsrechtlich sogenannte Geltungsarzneimittel (§ 2 Arzneimittelgesetz) und deshalb ist die Angabe des Versorgungszeitraumes sowie einer Diagnose nicht erforderlich. Teststreifen dürfen demnach auch zusammen mit einem Arzneimittel auf einem Verordnungsblatt stehen, nicht jedoch mit einem Hilfsmittel, wie beispielsweise Penkanülen.
Hinweis
Die Rp. Verordnungshilfe „Erstattungspreise für Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV“ fasst die aktuellen Regelungen zur Erstattung von Blutzuckerteststreifen zusammen.