Verordnung von Tadalafil-Tabletten bei BPS mit Diagnose?
Frage:
Muss auf der Verordnung über Tadalafil 5 mg Tabletten für einen Patienten mit BPS die Diagnose angegeben sein?
Antwort:
Tadalafil 5 mg Tabletten (u. a. Cialis) sind ein Lifestyle-Medikament, das zur Behandlung erektiler Dysfunktion bei erwachsenen Männern eingesetzt wird. Für diese Indikation sind tadalafilhaltige Präparate gemäß Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig.
Allerdings besteht zu diesem Verordnungsausschluss eine Ausnahme gemäß Anlage III AM-RL für die Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern (BPS), wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt.
Anlage III AM-RL, Nr. 39:
„Prostatamittel, sofern ein Therapieversuch über 24 Wochen Dauer erfolglos geblieben ist. Nach erfolgreichem Therapieversuch ist eine längerfristige Verordnung zulässig. Art, Dauer und Ergebnis des Einsatzes von Prostatamitteln sind zu dokumentieren.“
Tadalafil 5 mg Tabletten sind zur Behandlung von BPS bei Erwachsenen zugelassen und demnach zulasten der GKV verordnungsfähig. Eine Diagnose muss auf dem Rezept nicht angegeben werden. Die Dokumentation gemäß Arzneimittel-Richtlinie sollte für eine eventuell spätere Nachweisführung sorgfältig in den Patientenunterlagen erfolgen.
Hinweis
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