Verordnung von Blutzuckerteststreifen
Frage:
Dürfen Insuline und Blutzuckerteststreifen gemeinsam auf einem Rezept verordnet werden?
Antwort:
Arzneimittel wie Insuline und Blutzuckerteststreifen dürfen zusammen auf einem Kassenrezept verordnet werden. Das Gleiche gilt für Arzneimittel und arzneimittelähnliche Medizinprodukte.
Dagegen ist die gleichzeitige Verordnung von Arzneimitteln und Hilfsmitteln auf einem Rezept nicht möglich, auch Arzneimittel und Impfstoffe müssen auf getrennten Rezepten verordnet werden.
Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen von Kassenrezepten finden Sie auf der Praxishilfe des DeutschenArztPortals.