Verordnung ohne Normgröße – Menge muss in Apotheke gekürzt werden!
Frage:
Eine Verordnung über Rectodelt 100 mg Supp. 10 St. habe ich auf Verlangen der Apotheke in „6 St. N2 und 4 St. N1“ geändert, da die Menge sonst auf 6 Rectodelt-Zäpfchen gekürzt werden müsste. Können Sie mir bitte erklären, warum die Mengenangabe mit „10 St.“ nicht ausreicht?
Antwort:
Im Handel befinden sich Packungen mit 2 Stück N1, 4 Stück N1 und 6 Stück N2 Rectodelt-Zäpfchen, eine 10er-Packung gibt es nicht. Da die gewünschte Arzneimittelmenge als sogenannte Stückzahlverordnung (ohne genau bestimmte Packungen) vorliegt, muss das Rezept gemäß Rahmenvertrag (§ 6 Abs. 3) beliefert werden.
§ 6 Abs. 3 Rahmenvertrag:
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.“
Da die größte Messzahl für Rectodelt-Zäpfchen gemäß Packungsgrößenverordnung 6 Stück (N2-Bereich) beträgt, darf die hier beschriebene Verordnung mit lediglich 6 Stück N2 beliefert werden oder mit einem Vielfachen dieser Packung.
Praxistipp
Soll der Patient mehrere Packungen eines Arzneimittels erhalten, müssen diese auf der Verordnung eindeutig bestimmt sein (Normgröße und Stückzahl).
Rezeptbeispiel:
Hinweis
Allerdings wäre im vorliegenden Fall zu prüfen, ob die Verordnung von 2 x 6 Stück N2 aus therapeutischen Gründen sinnvoll und damit wirtschaftlicher wäre.