Verbandstoff oder Medizinprodukt?
Frage:
Stimmt es, dass es sich bei dem Produkt Dracowundgel um ein Medizinprodukt handelt und es deshalb nicht von der GKV erstattet wird (Apotheke wurde retaxiert)?
Antwort
Zu den Medizinprodukten zählen:
- Medizinprodukte mit Arzneicharakter
- Hilfsmittel, wie z. B. Blutzuckermessgeräte
- Verbandmittel, wie z. B. Verbandstoffe und Pflaster sowie
- Teststreifen.
Lediglich Medizinprodukte mit Arzneicharakter sind zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig, wenn sie in Anlage V Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.
Das DeutscheArztPortal stellt eine stets aktuelle Datenbank der verordnungsfähigen Medizinprodukte gemäß Anlage V AM-RL zur Verfügung.
» Verordnungsfähige Medizinprodukte
Bei dem hier gewünschten Produkt handelt es sich um ein Verbandmittel. Gemäß § 31 Abs. 1 SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln und demnach darf Dracowundgel zulasten der GKV verordnet werden.
Hinweis: Aktualisieren Sie die Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware regelmäßig zu Beginn eines jeden Monats, damit Hinweise zur Verordnung und Erstattung stets korrekt angezeigt werden.