Verbandstoff oder Medizinprodukt?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Stimmt es, dass es sich bei dem Produkt Dracowundgel um ein Medizinprodukt handelt und es deshalb nicht von der GKV erstattet wird (Apotheke wurde retaxiert)?

 

Antwort

Zu den Medizinprodukten zählen:

  • Medizinprodukte mit Arzneicharakter
  • Hilfsmittel, wie z. B. Blutzuckermessgeräte
  • Verbandmittel, wie z. B. Verbandstoffe und Pflaster sowie
  • Teststreifen.

Lediglich Medizinprodukte mit Arzneicharakter sind zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig, wenn sie in Anlage V Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gelistet sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.

Das DeutscheArztPortal stellt eine stets aktuelle Datenbank der verordnungsfähigen Medizinprodukte gemäß Anlage V AM-RL zur Verfügung.

» Verordnungsfähige Medizinprodukte

Bei dem hier gewünschten Produkt handelt es sich um ein Verbandmittel.  Gemäß § 31 Abs. 1 SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf die Versorgung  mit Verbandmitteln und demnach darf Dracowundgel zulasten der GKV verordnet werden.

Hinweis: Aktualisieren Sie die Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware regelmäßig zu Beginn eines jeden Monats, damit Hinweise zur Verordnung und Erstattung stets korrekt angezeigt werden.