Verband- und Hilfsmittel nicht zusammen verordnen?
Frage:
Warum darf man Urinbeutel und Mullkompressen nicht zusammen auf einem Rezept verordnen?
Antwort:
Bei den hier zu verordnenden Produkten handelt es sich um ein Verbandmittel (Mullkompressen) und ein Hilfsmittel (Urinbeutel).
Werden Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet, muss dies getrennt von Arznei- und Verbandmitteln auf einem gesonderten Rezeptblatt (Muster 16) erfolgen und das Statusfeld „Hilfsmittel“ mit der Ziffer 7 gekennzeichnet werden.*
Hinweis: Bei der Verordnung von Hilfsmitteln muss die Diagnose auf dem Rezept angegeben werden.
Die Verordnung von Hilfsmitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen ist in der Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA geregelt.
* Arzneilieferverträge zwischen gesetzlichen Krankenversicherung und Apothekerverbänden