Valproinsäure-Retardtabletten eindeutig verordnen, da kein Austausch möglich!
Frage:
Ich habe Valproat Heumann Chrono Retardtabletten verordnet; das Präparat ist nicht mehr lieferbar. Warum benötigt die Apotheke nun unbedingt ein neues Rezept und kann nicht einfach selbst eine wirtschaftliche Auswahl eines anderen Generikums treffen?
Antwort:
Valproinsäure-Retardtabletten sind in Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie, der sogenannten „Substitutionsausschlussliste“ genannt.
Alle dort gelisteten Arzneimittel müssen eindeutig verordnet werden und dürfen in der Apotheke nicht ausgetauscht werden. Die Apotheke darf nur genau das verordnete Präparat abgeben; Rabattverträge oder Arzneimittelsubstitutionen aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben müssen nicht berücksichtigt werden.
Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie „Substitutionsausschlussliste“:
Wirkstoff | Darreichungsform |
Valproinsäure (auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat) | Retardtabletten |
Ist das verordnete Arzneimittel Valproat Heumann Chrono Retardtabletten nicht verfügbar, muss das Rezept vom Arzt geändert bzw. neu ausgestellt werden. Nur dann darf die Apotheke ein anderes Valproinsäure-Präparat abgeben.
» Substitutionsausschlussliste des G-BA
Praxistipp: Verordnen Sie Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste eindeutig. Beachten Sie dazu die Hinweise zu Rabattverträgen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware.