Valproinsäure-Retardtabletten eindeutig verordnen, da kein Austausch möglich!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ich habe Valproat Heumann Chrono Retardtabletten verordnet; das Präparat ist nicht mehr lieferbar. Warum benötigt die Apotheke nun unbedingt ein neues Rezept und kann nicht einfach selbst eine wirtschaftliche Auswahl eines anderen Generikums treffen?

 

Antwort:

Valproinsäure-Retardtabletten sind in Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie, der sogenannten „Substitutionsausschlussliste“ genannt.
Alle dort gelisteten Arzneimittel müssen eindeutig verordnet werden und dürfen in der Apotheke nicht ausgetauscht werden. Die Apotheke darf nur genau das verordnete Präparat abgeben; Rabattverträge oder Arzneimittelsubstitutionen aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben müssen nicht berücksichtigt werden.

Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie „Substitutionsausschlussliste“:

WirkstoffDarreichungsform
Valproinsäure (auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat)Retardtabletten

 

Ist das verordnete Arzneimittel Valproat Heumann Chrono Retardtabletten nicht verfügbar, muss das Rezept vom Arzt geändert bzw. neu ausgestellt werden. Nur dann darf die Apotheke ein anderes Valproinsäure-Präparat abgeben.

» Substitutionsausschlussliste des G-BA

 

Praxistipp: Verordnen Sie Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste eindeutig. Beachten Sie dazu die Hinweise zu Rabattverträgen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware.