Unterschrift auf dem Rezept – welche Farbe ist erlaubt?
Frage:
Gibt es eine Vorgabe, in welcher Farbe die Unterschrift auf einem Kassenrezept erfolgen muss?
Antwort:
In der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist geregelt, dass ein papiergebundenes Rezept die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person enthalten muss. In den „Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ ist zudem festgehalten, dass die Unterschrift auf Vordrucken nicht mittels roter Farbe erfolgen darf. Bei Muster-16-Rezepten hat dies den Hintergrund, dass Unterschriften in roter oder violetter Farbe von den Rechenzentren als Blindfarbe beim Scannen der Rezepte vollständig herausgefiltert werden. Auf dem gescannten Rezeptimage ist somit alles, was in roter Farbe geschrieben wurde, nicht mehr lesbar. Darüber hinaus dürfen Unterschriften zwar unleserlich sein, aber keine Paraphe und kein Kürzel sein, sie sollten mit einem dokumentenechten Stift (kein Bleistift) erfolgen.