Teststreifen und Nadeln nicht auf einem Rezept verordnen?
Frage:
Darf man Blutzuckerteststreifen und Kanülen für Insulinpens tatsächlich nicht zusammen auf einem Rezept verordnen?
Antwort:
Blutzuckerteststreifen sind gemäß § 2 Arzneimittelgesetz leistungsrechtlich sogenannte Geltungsarzneimittel; Kanülen sind ihrem Status nach Hilfsmittel. Hilfsmittel sind getrennt von Arznei- und Verbandstoffen zu verordnen. Begründet liegt dies in der getrennten Erfassung von Verordnungsdaten in den Abrechnungszentren.
Blutzuckerteststreifen und Kanülen für Insulinpens müssen deshalb auf getrennten Rezepten verordnet werden. Wichtig: Bei der Verordnung von Hilfsmitteln, wie z. B. Pen-Nadeln, muss immer eine Diagnose auf dem Rezept vermerkt sein, auch wenn die Indikation bekannt ist (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie).