Tabletteneinnahme schwierig – Verordnung von Pflastern als Off-Label-Use erlaubt?
Frage:
Kann man für einen krebskranken und schwerbehinderten Patienten Scopoderm TTS Pflaster zulasten der GKV verordnen, da die Tabletteneinnahme äußerst schwierig, bisweilen unmöglich ist?
Antwort:
Scopoderm TTS Pflaster sind zugelassen zur Vorbeugung gegen Symptome der Reise- bzw. Seekrankheit wie Schwindel, Übelkeit und Erbrechen. Arzneimittel können nur in ihrem zugelassenen Indikationsbereich zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Eine Verordnung außerhalb dieser Zulassung bedeutet „Off-Label-Use“.
Der Off-Label-Use ist eine Leistung der GKV, wenn
1. das Medikament in Teil A der Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI aufgeführt ist und im dort festgelegten Rahmen (Patientengruppe, Indikation, Dosierung, Behandlungsdauer) verordnet wird.
2. es im Rahmen einer vom G-BA nicht widersprochenen klinischen Studie nach § 35c Abs. 2 SGB V eingesetzt wird.
3. damit eine schwerwiegende lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung behandelt wird, für die keine andere Therapie verfügbar ist und bei der aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2002, AZ.: B 1 KR 37/00 R).
Hinweis: Die Verordnung als Off-Label-Use zulasten der GKV kann zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung auf Antrag der Krankenkasse und somit zum Regress führen.
Die KV Nordrhein empfiehlt beispielsweise, bei Verordnungen außerhalb der Zulassung zunächst bei der Krankenkasse eine Auskunft einzuholen oder im Zweifelsfall ein Privatrezept auszustellen. Je nach Krankenkasse erhält der Patient oder die Praxis eine Rückmeldung von der Kasse.
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