Sind nur preisgünstige Teststreifen verordnungsfähig?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Sind Blutzuckerteststreifen und entsprechende Messgeräte zulasten der GKV verordnungsfähig, wenn diese nicht zu den preisgünstigsten gehören, aber die Patienten-Compliance gesichert werden kann?

 

Antwort:

Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots, einschließlich eventuell vereinbarter Zielquoten (s. Arzneimittelvereinbarungen der einzelnen KVen), sollten die medizinisch-therapeutischen Erfordernisse für die Auswahl des Blutzuckermessgerätes und entsprechender Teststreifen im Vordergrund stehen.

Die Apotheken sind verpflichtet, bestimmte Quoten bei der Abgabe von Blutzuckerteststreifen zu erfüllen, so dass ein Austausch der verordneten Teststreifen und somit eine Umstellung auf ein anderes Blutzuckermessgerät möglich ist.

Die Rp. Verordnungshilfe „Erstattungspreise für Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV“ fasst die aktuellen Regelungen zur Erstattung von Blutzuckerteststreifen zusammen.

Damit der Diabetiker die Blutzuckerteststreifen für sein vertrautes Messgerät weiterhin erhält, kann der Arzt die Verordnung mit dem Setzen des Aut-idem-Kreuzes sichern.

Hinweis

Beachten Sie, dass Blutzuckerteststreifen sogenannte Geltungsarzneimittel sind und demnach getrennt von Blutzuckermessgeräten sowie anderem Zubehör, wie Lanzetten und Kanülen, verordnet werden müssen.