Sind Baumwollhandschuhe zulasten der GKV erstattungsfähig?
Frage:
Kann man TG Handschuhe zulasten der GKV verordnen?
Antwort:
Baumwollhandschuhe gehören zu den Verbandstoffen und können daher zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verordnet werden.
Die Erstattung von Verbandstoffen ist in § 31 Abs. 1 SGB V wie folgt verankert:
„Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“
Hinweis: Die Abrechnung von Verbandstoffen zulasten der GKV erfolgt zu zwischen dem Deutschen Apotheken Verband (DAV) und den Krankenkassen vereinbarten Konditionen, sie können zwischen den einzelnen Krankenkassen variieren.