Rabattiertes Original hat Vorrang vor nicht rabattiertem Import!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Darf die Apotheke trotz Aut-idem-Kreuz das verordnete Importpräparat Cellcept 500 mg Tabletten gegen das teurere Original tauschen?

 

Antwort:

Import- und Originalpräparate (Bezugsarzneimittel) gelten als gleich und somit als austauschbar, auch wenn der Arzt ein Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept gesetzt hat.

Das Importpräparat hat zwar einen geringeren Preis als das Cellcept-Originalpräparat, allerdings ist dieses bei zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen rabattiert. Gemäß Rahmenvertrag sind Apotheken verpflichtet, bevorzugt rabattierte Arzneimittel abzugeben (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag). Außerdem muss das rabattierte Originalpräparat auch gegenüber einem nicht rabattierten Importpräparat vorrangig abgegeben werden (§ 5 Abs. 1 Rahmenvertrag). Erfolgt die Rezeptbelieferung zulasten einer GKV mit Rabattvereinbarung, erhält der Patient somit das rabattierte Cellcept-Original.

Rahmenvertrag § 4 Abs. 2:
„Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabattbegünstigtes Arzneimittel“) besteht, […]“

Rahmenvertrag § 5 Abs. 1:
Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels. […]

Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel gelten im Sinne der Krankenkassen zudem immer als wirtschaftlich, auch wenn sich dies nicht im gelisteten Apothekenverkaufspreis widerspiegelt. Achten Sie auf Hinweise auf geltende Rabattverträge in der Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware. Aktualisieren Sie diese stets, um aktuelle Verordnungshinweise nutzen zu können.

Eine vollständige Übersicht der Originalpräparate mit den jeweiligen Rabattpartnern „Rabattierte Originale“ stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung.