PZN bei Arzneimittelverordnung ausreichend?
Frage:
Welche Angaben sind auf einem Kassenrezept erforderlich? Reicht die Angabe des Wirkstoffes oder Arzneimittelnamens zusammen mit der PZN? Die verordnete Packungsgröße wird dann ja eigentlich durch die PZN eindeutig bestimmt.
Antwort:
In der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist festgelegt, welche Angaben auf einer korrekt ausgestellten Verordnung erforderlich sind. Gemäß § 2 Abs. AMVV muss die Verschreibung demnach u. a. auch die „abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels“ enthalten. Auch wenn weitere Angaben auf dem Rezept, wie beispielsweise die exakte Dosierung oder die PZN, auf die gewünschte Arzneimittelmenge schließen lassen, ist die eindeutige Nennung der Packungsgröße daher unverzichtbar.
Weitere Informationen zum Ausstellen eines Kassenrezeptes fasst eine Praxishilfe auf dem DeutschenArztPortal übersichtlich zusammen.
» Zur Praxishilfe „Ausfüllen von Kassenrezepten (Muster 16)“