Praxisbesonderheiten für 2019 weiterhin gültig?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Im Saarland wurden von der KV noch keine neuen Praxisbesonderheiten für das Jahr 2019 genannt. Sind die bekannten Praxisbesonderheiten noch gültig?

 

Antwort:

Sind die Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen für das aktuelle Jahr noch nicht abgeschlossen, sind die Vereinbarungen der Vorjahre weiterhin gültig (gemäß § 84 SGB V).

Die Prüfvereinbarungen, in denen häufig auch die Praxisbesonderheiten gelistet sind, werden von den KVen nicht jedes Jahr aktualisiert. Im Saarland gelten die Praxisbesonderheiten gemäß der Anlage 6 der Prüfvereinbarung seit dem 01.01.2017 und sind weiterhin auch für das Jahr 2019 gültig (Stand: März 2019).