Patient fordert Setzen des Aut-idem-Kreuzes

      Arzt fragt Rp.     Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Frage:

Ein Patient verlangt sehr fordernd das Setzen des Aut-Iidem-Kreuzes bei der Verordnung eines Arzneimittels, da er statt des rabattierten Generikums das Originalpräparat erhalten möchte. Ich sehe aber keinen medizinischen Grund, dies zu tun. Wie kann ich vorgehen?

 

Antwort:

In diesem Fall empfehlen wir, den Patienten auf die sogenannte Mehrkostenregelung hinzuweisen. Dabei können Versicherte in der Apotheke statt des rabattierten Arzneimittels ihr wirkstoffgleiches „Wunscharzneimittel“ erhalten (die Substitutionsvoraussetzungen müssen erfüllt sein). Dazu muss der Versicherte das Arzneimittel in der Apotheke zunächst komplett bezahlen und kann sich im Anschluss einen Teil der Kosten von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Dafür erhält er in der Apotheke eine Kopie des Rezeptes und den Kassenbon. Beides wird bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse wird dem Versicherten in diesem Fall nicht den gesamten Betrag erstatten, da Rezeptgebühren, Rabatte und eine Verwaltungsgebühr abgezogen werden.