Patient erhält weniger Tabletten wegen Rabattvertrag!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist es tatsächlich zulässig, dass eine Verordnung über Metronidazol 400 mg 14 Tabletten N1 in der Apotheke mit nur 10 Tabletten beliefert wird?

 

Antwort:

Ein Austausch von Packungen mit 14 Tabletten N1 gegen eine 10er- bzw. 12er-Packung N1 ist aufgrund der lt. Packungsgrößen­verordnung definierten Normbereiche für Metronidazol-Tabletten möglich. Demnach ist der N1-Bereich mit 10–14 Tabletten festgelegt.

Ein Austausch kann gemäß § 4 Abs. 1c Rahmenvertrag u. a. mit identischen Packungsgrößen erfolgen.

§ 4 Abs. 1c Rahmenvertrag
„[…] als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“

Demnach sind alle N1-Packungen mit 10, 12 und 14 Metronidazol-Tabletten gegeneinander austauschbar. Ein Austausch in der Apotheke kann im vorliegenden Fall verpflichtend sein, wenn Rabattverträge bei der Rezeptbelieferung zu berücksichtigen sind.

Liegt beispielsweise eine Verordnung über Metronidazol Hexal 40 mg Tabletten 14 Stück N1 vor, muss die Apotheke einen Austausch gegen ein rabattiertes Präparat vornehmen, wie z. B. Metronidazol 400 Heumann Tabletten 10 Stück N1 zulasten der Barmer oder Metronidazol Aristo 400 mg Tabletten 12 Stück N1 für Versicherte der TK bzw. KKH.*

Hinweis: Beachten Sie die Hinwiese zu Rabattverträgen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware. Beim Vorliegen medizinisch-therapeutischer Gründe kann der Austausch eines nicht rabattierten Präparates gegen ein Rabattarzneimittel oder eines Rabattarzneimittels gegen ein anderes Rabattarzneimittel mit dem Setzen des Aut-idem-Kreuzes unterbunden werden.

* DeutschesArztPortal: Aktuelle Rabattverträge, Stand 01.03.2018