Patient erhält größere Packung wegen Rabattvertrag?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist es zulässig, dass ein Rezept über Amoxicillin 1000 mg 10 Tabletten N1 (2 x 1 Tabl. für 5 Tage; Knappschaft) mit einer 14er-Packung beliefert wird?

 

Antwort:

Beide Packungsgrößen der Amoxicillin-Tabletten, 10 und 14 Stück, sind aufgrund der in der Packungsgrößen­verordnung definierten Normbereiche mit N1 gekennzeichnet. Der N1-Bereich für Amoxicillin-Tabletten ist mit 10–14 Tabletten festgelegt. Ein Austausch kann gemäß § 4 Abs. 1c Rahmenvertrag u. a. mit identischen Packungsgrößen erfolgen.

§ 4 Abs. 1c Rahmenvertrag
„[…] als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“

Demnach sind beide N1-Packungen mit 10 und 14 Amoxicillin-Tabletten generell gegeneinander austauschbar. Da die 14er-Packung Amoxicillin ratiopharm 1000 mg zudem bei der Krankenkasse des Patienten (Knappschaft) rabattiert ist, muss diese vorrangig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag); andere Packungen mit 10 Tabletten sind nicht rabattiert.*

Beachten Sie die Hinweise zu Rabattverträgen in der stets aktuellen Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware. Zur Prüfung geltender Rabattverträge stellt das DeutschenArztPortal außerdem eine stets aktuelle Datenbank zur Verfügung:

» Aktuelle Rabattverträge

Hinweis

Beim Vorliegen medizinisch-therapeutischer Gründe kann der Austausch eines nicht rabattierten Präparates gegen ein Rabattarzneimittel oder eines Rabattarzneimittels gegen ein anderes Rabattarzneimittel mit dem Setzen des Aut-idem-Kreuzes unterbunden werden.

Rezeptbeispiel:

* Stand 15.06.2018