Paracodin mit Einschränkung verordnungsfähig
Frage:
Sind Paracodin-Tropfen bzw. ist Paracodin-Saft mit der Indikation Antitussiva zulasten der GKV verordnungsfähig?
Antwort:
Paracodin ist im Rahmen der zugelassenen Indikation zulasten der GKV verordnungsfähig. Allerdings besteht für Paracodin-Saft gemäß Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie eine Verordnungseinschränkung.
Anlage III, Nr. 43 AM-RL:
„Saftzubereitungen für Erwachsene, ausgenommen von in der Person des Patienten begründeten Ausnahmen. Der Einsatz von Saftzubereitungen für Erwachsene ist besonders zu begründen.“
Die Begründung für die Verordnung von Paracodin-Saft für einen erwachsenen Patienten, z. B. bei Schluckbeschwerden, muss sorgfältig dokumentiert werden.
Das DeutscheArztPortal stellt die aktuelle Übersicht der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse gemäß AM-RL Verfügung.