Non-Rx-Antihistaminika unter bestimmten Bedingungen für Erwachsene erstattungsfähig!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Darf man Fenistil-Tropfen für einen Erwachsenen zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen?

 

Antwort:

Das Antihistaminikum Fenistil-Tropfen ist ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für Erwachsene dürfen diese zulasten der GKV nur zu den Bedingungen der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Ausnahmeliste“ verordnet werden.

Für Antihistaminika ist die Verordnung demnach an folgende Voraussetzungen gemäß Anlage I, Nr. 6 AM-RL geknüpft:

„Antihistaminika

- nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien, - nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien, - nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus, - nur zur Behandlung bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.“

Hinweis

Erfolgt die Verordnung für einen Erwachsenen unter den festgelegten Bedingungen, sollte die Indikation sorgfältig in der Patientenakte dokumentiert werden.