Non-Rx-Antihistaminika für Erwachsenen zulasten der GKV verordnungsfähig?
Frage:
Darf das nicht verschreibungspflichtige Fenistil-Gel für einen Erwachsenen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden?
Antwort:
Grundsätzlich sind apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) nur für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre zulasten der GKV erstattungs- und verordnungsfähig.
Einige OTC-Arzneimittel sind zudem gemäß Anlage I Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „OTC-Übersicht“ auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnungsfähig.
Demnach ist die Verordnung von Antihistaminika für Erwachsene an folgende Bedingungen gemäß Anlage I Nr. 6 AM-RL geknüpft:
„Antihistaminika
- nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien,
- nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien,
- nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus,
- nur zur Behandlung bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.“
Hinweis
Die Indikation, die der Verordnung gemäß Anlage I AM-RL zulasten der GKV zugrunde liegt, sollte in der Patientenakte nachvollziehbar dokumentiert werden – die Diagnose muss nicht auf dem Rezept angegeben werden.