Nicht erstattungsfähige Rx-Präparate auf Privatrezept verordnen!
Frage:
Kann Doloproct-Rektalcreme tatsächlich nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, obwohl sie rezeptpflichtig ist?
Antwort:
Doloproct Rektalcreme enthält die Wirkstoffkombination Fluocortolon/Lidocain und wird zur Behandlung von Hämorrhoidalleiden eingesetzt. Das Präparat kann nicht zulasten der GKV verordnet werden, da in Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ein Verordnungsausschluss für solche Arzneimittel formuliert ist.
Verordnungsausschluss gemäß Anlage III, Nr. 30 AM-RL:
„Hämorrhoidenmittel in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen, zur lokalen Anwendung“
Ein entsprechender Hinweis ist in der Arzneimitteldatenbank Ihrer Praxissoftware enthalten (s. Abb.).
Hinweis
Zur Versorgung des Patienten mit dem verschreibungspflichtigen Präparat Doloproct muss der Arzt ein Privatrezept ausstellen.
Für nicht verschreibungsfähige Arzneimittel kann ein Empfehlungsrezept (grünes Rezeptformular) ausgestellt werden, womit der Patient eine individuelle Kostenerstattung bei seiner Krankenversicherung beantragen kann.