Nicht alle Läusemittel sind erstattungsfähig!

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Ist es korrekt, dass das Läusemittel Jacutin Pedicul Fluid zulasten der Gesetzlichen Krankenkasse nicht verordnet werden darf, aber andere schon?

 

Antwort:

Beim hier gewünschten Präparat Jacutin Pedicul Fluid handelt es sich um ein Medizinprodukt, das von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird.

Medizinprodukte sind zulasten der GKV nur verordnungsfähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ genannt sind und die Verordnung die dort definierten Bedingungen erfüllt.

Die stets aktuelle Liste der „Verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gemäß Anlage V der AM-RL stellt das DeutscheArztPortal zur Verfügung.

Das Läusemittel Jacutin Pedicul Fluid ist nicht in der Anlage V gelistet und somit nicht zulasten der GKV verordnungsfähig.

Hinweis

Läusemittel, die der G-BA unter „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ gelistet hat, sind z. B.: Dimet, Hedrin, Mosquito, Nyda. Beachten Sie dazu auch die Hinweise zur Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der stetes aktuellen Arzneimitteldatenbank.